Die erste urkundliche Erwähnung

Die erste urkundliche Erwähnung von Steckborn ist in der Mitte des 9. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Insel Reichenau bekannt. Man nimmt an, dass das Dorf damals der Abtei Reichenau geschenkt worden ist. Es gehörte bis zum Zusammenbruch der alten Ordnung 1798 zum niedergerichtlichen Besitz dieser begüterten Abtei. In den ersten Jahrhunderten war die äbtische Herrschaft wohl umfassend. Erst die spätere Stadtgründung und der Erwerb des Turmhofs verhalfen der Gemeinde zu einer beschränkten Selbständigkeit. Die Abtei hatte als Inhaberin der niederen Gerichtsbarkeit auch das Mannschaftsrecht und war Besitzerin des Bodens. Sie richtet in Steckborn einen Fronhof ein, dessen Twing und Bann reichte vom Eschlibach (zwischen Mannenbach und Berlingen) bis zur Ziegelhütte oberhalb Mammern. Erst 1576 wurde Berlingen, früher Berenwang und Bernang genannt, von Steckborn abgetrennt. Im Namen des Abts besorgten der Meier und der Vogt die Verwaltung und das Gericht, und die Keller zogen die fälligen Zehnten ein.

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